Abholen von Kindern aus der Betreuung
Liebe Eltern mit Kindern in der Randzeitbetreuung,
der Zutritt zum Schulgebäude ist derzeit nur für Schülerinnen und Schüler sowie Schulpersonal gestattet. Aus Infektionsschutzgründen sollen sonstige Personen nur in begründeten Fällen das Schulhaus betreten.
Die bisherige Regelung - zu klingeln, wenn Sie Ihr Kind abholen - stellt die Betreuungskräfte vor große organisatorische Herausforderungen.
Damit Sie dennoch Ihr Kind zu flexiblen Uhrzeiten abholen können, möchten wir Sie bitten, folgende Änderung zu beachten: